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Anerkennung und Abrechnung

Physiotherapie

   

Physiotherapie wird in der Regel auf ärztliche Verordnung durchgeführt, die Behandlung (sofern ärztlich verordnet) kann über die Grundversicherung abgerechnet werden, da dies gesetzlich über das KVG-Gesetz geregelt ist. 

 

Verordnungsformular für Physiotherapie (zum Ausfüllen für Ärzte)

Medizinische Massage, CranioSacrale Theapie

   

Medizinische Massage und CranioSacrale Therapie kann bei gegebener medizinischer Indikation über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, sofern die/der Klient/in über eine solche Versicherung verfügt.

 

Behandlungen für Selbstzahler

Haben Sie Interesse an einer Behandlung, besitzen Sie aber keine Zusatzversicherung oder wollen die Grundversicherung nicht belasten, so können Sie die Behandlung auch privat bezahlen.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, zu den oben genannten Therapieformen und Abrechnungsmöglichkeiten.

 

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